Was gibt es an Versicherungsvermittlern?

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In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Versicherungsvermittlern. 

Der Versicherungsmakler ist vom Gesetzgeber eindeutig im Lager der Kunden angesiedelt. Er arbeitet mit einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen zusammen und ist gegenüber den Versicherern nicht weisungsgebunden. Bezahlt wird er von den Versicherern für die Vermittlung von Verträgen. Man nennt ihn auch den Sachwalter der Kunden, dies hat auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 1995 festgestellt.

Der Versicherungsvertreter, egal ob angestellt oder selbständig, gehört zum Lager der Versicherer. Er kann normalerweise nur aus dem Angebot "seines" Versicherers auswählen und ist weisungsgebunden. Auch er wird durch Provision bezahlt.

Ein Sonderfall ist der Versicherungsberater. Dieser gehört nicht zu den Versicherungsvermittlern. Er berät gegen Honorar über Versicherungsthemen und empfiehlt Anbieter und Tarife. Kaufen muß der Kunde aber dann bei einem Versicherer oder Vermittler. Versicherungsberater unterstützen auch komplexe Schadenfälle und helfen die Leistungen zu bekommen. Es gibt nur knapp über 300 Versicherungsberater in Deutschland.
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