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Forderungsausfalldeckung

Constantin Graf von Faber-Castell • Mai 07, 2021

Wenn Ihre Privathaftpflicht für Sie selbst zahlt

Unfall

Was ist eigentlich eine Forderungsausfalldeckung?


Ihre Privathaftpflichtversicherung ist dafür da, Sie zu schützen, wenn Sie jemandem anderen etwas zahlen müssen, weil Sie für einen Schaden verantwortlich sind und dafür haften. Das können Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sein. Aber was ist eigentlich wenn Sie selber durch jemand anderen geschädigt werden? Und dieser hat weder Geld noch eine Versicherung? Genau dafür ist die Forderungsausfalldeckung da.


Sie springt ein wenn der andere nicht zahlen kann und hilft Ihnen so, als wäre der andere bei Ihrer eigenen Versicherung versichert. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen.


Verschiedene Versicherer schreiben eine Mindestschadenhöhe vor, bevor diese Regelung greift. Außerdem müssen Sie einen gerichtlichen Titel erstreiten, den anderen also verklagen. Genau dafür ist der Baustein Rechtsschutz wichtig, der in vielen Tarifen enthalten ist. Denn Sie müssen ja Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen. Danach ist noch mindestens ein erfolgloser Vollstreckungsversuch notwendig. Und dann zahlt Ihre eigene Versicherung an Sie selbst.


Ein Beispiel:


Sie sind in einer Fußgängerzone unterwegs. Aus einer Seitengasse schießt ein Fahrradfahrer auf Sie zu und fährt Sie um. Bei dem Sturz erleiden Sie schwere Verletzungen mit Dauerschäden. Der Radfahrer hat weder Geld noch eine Privathaftpflicht. Sie würden also auf dem Schaden sitzen bleiben und es hilft Ihnen nichts, daß der Schädiger bekannt ist.


Mit dem Rechtsschutzbaustein in Ihrer Privathaftpflichtversicherung (der sollte immer dabei sein) beauftragen Sie einen Anwalt Ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen. Nach dem Urteil lassen Sie Ihre Forderungen durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken. Dieser kann Ihnen aber leider nur mitteilen, da ist nichts zu holen.


Und genau jetzt entschädigt Sie Ihre eigene Privathaftpflicht.

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