Privathaftpflichtversicherung
Bei Haftpflichtversicherungen geht es darum, daß Sie einen von Ihnen verursachten Schaden möglicherweise ersetzen müssen. Nämlich dann, wenn Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben. So steht es sinngemäß im § 823 des BGB. Eine Haftung setzt also Ihre Schuld voraus, deshalb heißt es Verschuldenshaftung. Das gilt aber nicht immer. Es gibt auch noch die Gefährungshaftung. Dabei müssen Sie gar nicht schuld sein, sie haften allein aus dem Besitz bestimmter Dinge. Das ist z.B. bei privaten Öltanks so, aber auch bei Hundehaltern und einigen anderen Sachverhalten. Zwar ist die Gefährungshaftung nach den Gesetzen meist begrenzt, dennoch kann sie Ihnen ein großes Loch in den Geldbeutel reißen oder Sie sogar ruinieren.
Bei der Haftpflichtversicherung sind in der einfachsten Form Schäden nach § 823 BGB versichert. Es gibt aber eine ganze Reihe Situationen, wo Sie zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht haftbar zu machen sind, aber Sie möglicherweise auch nicht wollen, daß der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt.
Da ist z.B. der Gefälligkeitsschaden (Sie helfen einem Freund beim Umzug und im Treppenhaus fällt Ihnen dessen teurer Fernseher runter) oder das Thema nicht deliktfähige Kinder.
Kinder unter sieben Jahre sind deliktunfähig, das heißt sie können nicht haftbar gemacht werden. Und wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann bleibt der Nachbar auf dem Schaden an seinem Auto sitzen, wenn Ihr Kind den Lack mit einem Stein bearbeitet hatte. Nicht gut für das nachbarschaftliche Verhältnis.
Und was ist eigentlich, wenn Sie selbst von jemandem geschädigt werden und derjenige weder Geld noch Versicherung hat? Auch da kann Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen einspringen.